Förderprogramme für Unternehmen
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Was wird gefördert?
- Energieberatung für Firmengebäude (Erstellung eines Sanierungskonzepts oder einer Neubauberatung)
- Energieaudit, das Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen
- Contracting-Orientierungsberatung mit deren Hilfe komplexe Einsparmaßnahmen überprüft werden können und geeignete Dienstleister zu deren Durchführung gefunden werden können
- Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems
Förderhöhe?
- Fördermodul 1: Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
- Unternehmen, deren Energiekosten mehr als 10.000 Euro betragen, erhalten bis zu 80% des Beraterhonorars, maximal 6.000 Euro
- Unternehmen, deren jährliche Energiekosten unter 10.000 Euro sind, erhalten bis zu 80% der förderfähigen Kosten für die Energieberatung, maximal 1.200 Euro
- Fördermodul 2: Energieberatung für NWG nach DIN V 18599
- 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 8.000 Euro; genaue Höhe hängt von Nettogrundfläche des Gebäudes ab
- Fördermodul 3: Contracting-Orientierungsberatung
- Bei jährlichen Energiekosten von unter 300.000 Euro 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 7.000 Euro
- Bei jährlichen Energiekosten über 300.000 Euro 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 10.000 Euro
Voraussetzungen:
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)
- Zuschussbeantragung nach Einholung eines Kostenvoranschlags
Hier finden Sie weitere Informationen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Fachplanung und Baubegleitung Zuschuss
Was wird gefördert?
Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, bei der Errichtung von Effizienzgebäuden und energetischen Sanierungen bei denen eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird
Förderhöhe?
- 20% der förderfähigen Kosten
- Bei BEG EM: max. 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (insgesamt max. 20.000 Euro pro Vorhaben)
- Bei BEG NWG: max. 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (insgesamt max. 40.000 Euro pro Vorhaben)
Voraussetzungen:
- Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden
- Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen durchgeführt werden
Hier finden Sie weitere Informationen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Was wird gefördert?
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung in Bestandsgebäuden
- Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
- Kältetechnik zur Raumkühlung
Förderhöhe?
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto
- Fördersatz beträgt 20% der förderfähigen Ausgaben
- Gedeckelt auf jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal 10 Millionen Euro
Voraussetzungen:
- Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden
- Es muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden
Hier finden Sie weitere Informationen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Was wird gefördert?
- Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
- Fachplanung und Baubegleitung
Förderhöhe?
- Max. 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Mio. Euro pro Kalenderjahr
- 15% für Einbau, Erneuerung und Optimierung von RLT-Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- 15% für Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
- Max. 50% für Fachplanung und Baubegleitung: Max. 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid
- Hinweis: Bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein Bonus von 5% möglich
Voraussetzungen:
- Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden
Hier finden Sie weitere Informationen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) Kredit
Was wird gefördert?
- Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden inkl. Denkmälern
Förderhöhe?
- Bei Bau, Kauf und Sanierung: 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. Euro
- Baubegleitung wird mit zusätzlichem Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert
- Förderkredit ab 2,30% effektivem Jahreszins für Sanierung und Neubau
Voraussetzungen:
- Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden
- Es muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden
Hier finden Sie weitere Informationen.
Rheinland-Pfalz: "Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen"
Was wird gefördert?
- Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mind. 20% oder sonstigen Ressourceneffizienz um mind. 10% führen
Förderhöhe?
- 20% für kleine Unternehmen
- 10% für mittlere und große Unternehmen
Voraussetzungen:
- Eigenanteil der Finanzierung des Vorhabens beträgt mind. 25%
- Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
- Das Vorhaben muss in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden
- Die erwartete Einsparung muss durch einen zugelassenen Sachverständigen berechnet und bestätigt werden
Hier finden Sie weitere Informationen.
Sie haben Interesse an unseren Lüftungslösungen?
Kontaktieren Sie uns unter 0361 - 243 64 12 oder senden Sie eine E-Mail an technik@airleben.de.