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Förderprogramme für Unternehmen

Förderprogramme für Unternehmen

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Was wird gefördert?

  • Energieberatung für Firmengebäude (Erstellung eines Sanierungskonzepts oder einer Neubauberatung)
  • Energieaudit, das Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten betrachtet, um Einsparpotenziale zu identifizieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzuzeigen
  • Contracting-Orientierungsberatung mit deren Hilfe komplexe Einsparmaßnahmen überprüft werden können und geeignete Dienstleister zu deren Durchführung gefunden werden können
  • Beratung zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems

Förderhöhe?

  • Fördermodul 1: Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
    • Unternehmen, deren Energiekosten mehr als 10.000 Euro betragen, erhalten bis zu 80% des Beraterhonorars, maximal 6.000 Euro
    • Unternehmen, deren jährliche Energiekosten unter 10.000 Euro sind, erhalten bis zu 80% der förderfähigen Kosten für die Energieberatung, maximal 1.200 Euro
  • Fördermodul 2: Energieberatung für NWG nach DIN V 18599
    • 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 8.000 Euro; genaue Höhe hängt von Nettogrundfläche des Gebäudes ab
  • Fördermodul 3: Contracting-Orientierungsberatung
    • Bei jährlichen Energiekosten von unter 300.000 Euro 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 7.000 Euro
    • Bei jährlichen Energiekosten über 300.000 Euro 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 10.000 Euro

Voraussetzungen:

Hier finden Sie weitere Informationen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Fachplanung und Baubegleitung Zuschuss

Was wird gefördert?

Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, bei der Errichtung von Effizienzgebäuden und energetischen Sanierungen bei denen eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird

Förderhöhe?

  • 20% der förderfähigen Kosten
  • Bei BEG EM: max. 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (insgesamt max. 20.000 Euro pro Vorhaben)
  • Bei BEG NWG: max. 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (insgesamt max. 40.000 Euro pro Vorhaben)

Voraussetzungen:

  • Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden
  • Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen durchgeführt werden

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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Was wird gefördert?

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung in Bestandsgebäuden
  • Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomatisierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
  • Kältetechnik zur Raumkühlung

Förderhöhe?

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto
  • Fördersatz beträgt 20% der förderfähigen Ausgaben
  • Gedeckelt auf jährlich 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal 10 Millionen Euro

Voraussetzungen:

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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Was wird gefördert?

  • Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
  • Fachplanung und Baubegleitung

Förderhöhe?

  • Max. 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Mio. Euro pro Kalenderjahr
  • 15% für Einbau, Erneuerung und Optimierung von RLT-Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 15% für Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • Max. 50% für Fachplanung und Baubegleitung: Max. 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid
  • Hinweis: Bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein Bonus von 5% möglich

Voraussetzungen:

  • Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden

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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) Kredit

Was wird gefördert?

  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Nichtwohngebäuden inkl. Denkmälern

Förderhöhe?

  • Bei Bau, Kauf und Sanierung: 2.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgesamt max. 10 Mio. Euro
    • Baubegleitung wird mit zusätzlichem Kreditbetrag und Tilgungszuschuss gefördert
  • Förderkredit ab 2,30% effektivem Jahreszins für Sanierung und Neubau

Voraussetzungen:

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Rheinland-Pfalz: "Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen"

Was wird gefördert?

  • Investitionsvorhaben, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mind. 20% oder sonstigen Ressourceneffizienz um mind. 10% führen

Förderhöhe?

  • 20% für kleine Unternehmen
  • 10% für mittlere und große Unternehmen

Voraussetzungen:

  • Eigenanteil der Finanzierung des Vorhabens beträgt mind. 25%
  • Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
  • Das Vorhaben muss in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden
  • Die erwartete Einsparung muss durch einen zugelassenen Sachverständigen berechnet und bestätigt werden

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