Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der airleben GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der airleben GmbH mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(2) Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
(3) Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.
(3) Bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als drei Monaten behalten wir uns vor, die Preise an veränderte Material-, Energie-, Transport- oder Lohnkosten anzupassen. Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Bei Erhöhung um mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Bei Sonderanfertigungen nach Kundenvorgaben ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen, sobald die Produktion begonnen hat. Änderungswünsche nach Produktionsstart bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Kostenübernahme durch den Kunden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk zzgl. Verpackung, Versand, Maut und der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei Zielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Wir sind berechtigt, Forderungen an Dritte (z. B. Eurofactor AG) abzutreten. In diesem Fall können Zahlungen nur mit schuldbefreiender Wirkung an diese erfolgen.
§ 4 Lieferung, Lieferzeit und Annahmeverzug
(1) Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart wurden.
(2) Lieferhindernisse aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Umstände entbinden uns für die Dauer der Störung von der Lieferpflicht.
(3) Der Kunde gerät in Annahmeverzug, wenn er die bestellte Ware nicht fristgerecht abnimmt. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs geht dann auf ihn über.
(4) Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten trägt der Kunde ab dem vereinbarten Warenausgangsdatum. Wir sind berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern oder durch Dritte einlagern zu lassen.
§ 5 Versand, Gefahrenübergang, Verpackungskosten
(1) Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer oder mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(2) Verpackungs- und Transportkosten trägt der Kunde. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
(3) Wird die Lieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden „frei Baustelle“ ausgeführt, erfolgt diese unabgeladen über eine mit schweren LKW befahrbare Anfuhrstraße. Das Abladen erfolgt durch den Kunden unverzüglich und sachgemäß. Wartezeiten, die nicht durch uns verschuldet sind, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Verlässt unser Fahrzeug auf Kundenwunsch die befestigte Zufahrtsstraße, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen unser Eigentum.
(2) Der Kunde darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt an uns ab.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt.
§ 7 Mängelhaftung und Gewährleistung
(1) Der Kunde muss die Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Tagen schriftlich zu rügen.
(2) Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen diese fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Für Mängel an Bauwerken sowie an Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. Abweichend hiervon beträgt die Verjährungsfrist für Ventilatoren, deren Zubehör sowie elektrische oder pneumatische Antriebe und Steuerungen sowie Verschleißteile auch bei Verwendung für ein Bauwerk 24 Monate.
(5) Eine gesamtschuldnerische Haftung mit anderen Lieferanten, Nachunternehmern oder Generalunternehmern wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder gesondert schriftlich vereinbart.
§ 8 Gesamthaftung
(1) Weitergehende Schadenersatzansprüche, insbesondere aus Pflichtverletzungen oder deliktischen Handlungen, sind ausgeschlossen, sofern nicht eine zwingende gesetzliche Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz) vorliegt.
(2) Die Begrenzung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
(1) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Gotha. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des EU-Kaufrechts.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
(1) Telefonisch erteilte Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an. Wir haften nicht für den vom Käufer in Aussicht genommenen Verwendungszweck. Die Beratungen erfolgen in der Regel kostenlos aufgrund besten Wissens und unter Berücksichtigung einschlägiger Normvorschriften. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Soweit Zeichnungen zur Verfügung gestellt werden, gelten diese lediglich als Erläuterungsskizzen.
(2) Von uns gelieferte Lagerware wird nur in einwandfreiem Zustand nach vorheriger Vereinbarung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Hierbei wird ein Kostenanteil von mindestens 30 % des Warenwertes berechnet. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder nicht lagergeführter Ware ist ausgeschlossen, es sei denn, die Rücknahme wird von unserem jeweiligen Vorlieferanten akzeptiert. In diesem Fall berechnen wir dem Kunden die anfallenden Rücknahmekosten unseres Lieferanten zuzüglich eines Bearbeitungskostenanteils von 10 %.
§ 11 Datenschutz
(1) Wir speichern im Rahmen der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Stand: Juni 2025
Die airleben Kernkompetenzen sind die Produktion, technische Beratung und der Vertrieb innovativer Luftleitungssysteme. Als lösungsorientierter Systemanbieter umfasst unser Know-How die Forschung und Entwicklung, technische Auslegung und Beratung, Logistik und innovative werkstoffübergreifende Produktion aus Metall und Kunststoff.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende.
Die neue IT-Struktur der airleben-Gruppe wurde durch Mittel der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.
Wir sind Mitglied im HFL e.V: – www.hflev.de
Wir sind Mitglied im BVMW Mittelstand e.V. – www.bvmw.de
airleben Gruppe
c/o airleben GmbH NL Leipzig
Rackwitzer Straße 16-18
04347 Leipzig