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Förderprogramme für Hauseigentümer

Förderprogramme für Hauseigentümer

Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude - EBW (BAFA) Zuschuss

Was wird gefördert?

Energieberatung zur Sanierung von Wohngebäuden (energetische Bewertung des Ist-Zustands, individueller Sanierungsfahrplan)

Förderhöhe?

  • Max. 80% der Kosten für die Energieberatung
  • Höchstförderung bei Ein- und Zweifamilienhäusern: 1.300 Euro
  • Höchstförderung bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten: 1.700 Euro
  • Hinweis: Zusätzlicher Zuschuss von 500 Euro, wenn Bericht in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorgestellt wird

Voraussetzungen:

  • Bauantrag oder Bauanzeige müssen mind. 10 Jahre zurückliegen
  • Zuschuss wird von Energieberater beantragt

Hier finden Sie weitere Informationen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Fachplanung und Baubegleitung Zuschuss

Was wird gefördert?

Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden (s. BEG EM & BEG WG)

Förderhöhe?

  • Max. 50% der förderfähigen Kosten
  • Bei BEG EM: max. 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern (insgesamt max. 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid)
  • Bei BEG WG: max. 4.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern (insgesamt max. 40.000 Euro pro Zuwendungsbescheid)

Voraussetzungen:

  • Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden

Hier finden Sie weitere Informationen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG)

Was wird gefördert?

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer (RLT) Anlagen inkl. Wärme-/Kälterückgewinnung in Bestandsgebäuden
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Förderhöhe?

  • Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto
  • Fördersatz beträgt 20% der förderfähigen Ausgaben
  • Max. 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr

Voraussetzungen:

Hier finden Sie weitere Informationen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Was wird gefördert?

  • Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
  • Fachplanung und Baubegleitung

Förderhöhe?

  • 15% für Einbau, Erneuerung und Optimierung von RLT-Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 15% für Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • 50% für Fachplanung und Baubegleitung: Max. 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern; max. 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern; insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid
  • Max. 60.000 Euro pro Wohneinheit
  • Hinweis: Bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein Bonus von 5% möglich

Voraussetzungen:

  • Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden

Hier finden Sie weitere Informationen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG) Kredit

Was wird gefördert?

  • Sanierung, Neubau oder Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzhauses
  • Einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Immobilien

Förderhöhe?

  • Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro je Wohneinheit bei Kauf und Bau
  • Förderkredit ab 2,45% effektiver Jahreszins für Sanierung, Neubau und Kauf
  • Bei Sanierung bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit mit Tilgungszuschuss von maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit
  • Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen mit Tilgungszuschuss von 20%

Voraussetzungen:

  • Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude"
  • Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden
  • Es muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden

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Steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung im Eigenheim

Was wird gefördert?

  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung
  • Energetische Baubegleitung und Fachplanung an eigengenutzten Wohnimmobilien

Förderhöhe?

  • Einzelmaßnahmen: 20% der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohneinheit), verteilt über 3 Jahre
  • Energetische Baubegleitung und Fachplanung: 50% der Aufwendungen, verteilt über 3 Jahre

Voraussetzungen:

  • Man ist Eigentümer und wohnt selbst in einem mind. 10 Jahre alten Wohnhaus
  • Maßnahme zur energetischen Gebäudesanierung muss durch Fachunternehmen durchgeführt werden

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Berlin: Effiziente GebäudePLUS

Was wird gefördert?

  • Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan
  • Austausch und Optimierung der Anlagentechnik
  • digitale Systeme
  • Effizienzhaus

Förderhöhe?

  • Je nach Maßnahme bis zu 500.000 Euro je Vorhaben und Kalenderjahr
  • Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro

Voraussetzungen:

  • Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden
  • Das zu sanierende Gebäude muss im Land Berlin liegen
  • Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden
  • Für den Gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan muss ein Energieeffizienz-Experte eingesetzt werden

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