Förderprogramme für Kommunen
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Was wird gefördert?
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
- Sanierungsfahrplan nach DIN V 18599, der aufzeigt, wie ein Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann
- Beratung im Hinblick auf eine umfassende Sanierung zu einem förderfähigen energiesparenden „Effizienzgebäude“
- Beratung für den Neubau von NWG nach der förderfähigen BEG-Effizienzgebäude-Stufe „Effizienzgebäude 40“
- Energieaudit gemäß DIN EN 16247
- Contracting-Orientierungsberatung
Förderhöhe?
- Max. 80% der förderfähigen Ausgaben
- max. 6.000 € im Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
- max. 8.000 € im Modul 2: Energieberatung Sanierungskonzept gemäß DIN V 18599
- max. 10.000 € im Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Voraussetzungen:
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)
Hier finden Sie weitere Informationen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Fachplanung und Baubegleitung Zuschuss
Was wird gefördert?
Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, bei der Errichtung von Effizienzgebäuden und energetischen Sanierungen bei denen eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird
Förderhöhe?
- Max. 50% der förderfähigen Kosten
- Bei BEG EM: max. 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern (insgesamt max. 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid) und max. 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden (insgesamt max. 20.000 Euro pro Vorhaben)
- Bei BEG WG: max. 4.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern (insgesamt max. 40.000 Euro pro Zuwendungsbescheid)
- Bei BEG NWG: max. 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (insgesamt max. 40.000 Euro pro Vorhaben)
Voraussetzungen:
- Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden
- Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen durchgeführt werden
Hier finden Sie weitere Informationen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Was wird gefördert?
- Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau von Kältetechnik zur Raumkühlung
- Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home; nur Wohngebäude) oder Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (nur Nichtwohngebäude)
- Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung
Förderhöhe?
- Max. 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Mio. Euro pro Kalenderjahr
- 15% für Einbau, Erneuerung und Optimierung von RLT-Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
- 15% für Einbau von Kältetechnik
- 15% für Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
- Max. 80% für Energieberatung
- Max. 50% für Fachplanung und Baubegleitung: Max. 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid
- Hinweis: Bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein Bonus von 5% möglich
Voraussetzungen:
- Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Kommunen, Kredit
Was wird gefördert?
- Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden inkl. Denkmälern
Förderhöhe?
- Zinsgünstiger Kredit mit max. 50% Tilgungszuschuss
- Max. 10 Mio. Euro für Nichtwohngebäude
- Max. 75.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude
Voraussetzungen:
- Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden
- Es muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden
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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Kommunen, Zuschuss
Was wird gefördert?
- Sanierung, Neubau oder Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes (Wohn- und Nichtwohngebäude)
Förderhöhe?
- Bis zu 50% Tilgungszuschuss
- Max. 15 Mio. Euro förderfähige Kosten
Voraussetzungen:
- Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden
- Es muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden werden
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Niedersachsen: Förderung von Maßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen
Was wird gefördert?
- CO2-Ampeln zum Einsatz in förderfähigen Räumen, um das Lüftungsverhalten an den Bedarf anzupassen
- geeignete technische Anlagen für förderfähige Räume, die das regelmäßige Lüften mit einem ausreichenden Luftaustausch sicherstellen und dabei die thermische Behaglichkeit unterstützen, zum Beispiel einfache Zu-/Abluftanlagen oder automatisierte kontrollierte Fensterspaltlüftungen
- mobile oder stationäre Luftreinigungsgeräte für den Einsatz in förderfähigen Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit
Förderhöhe?
- 250 Euro je Raum für CO2-Ampeln
- 4.000 Euro je Raum für technische Anlagen oder für Luftreinigungsgeräte
Voraussetzungen:
- Der Förderantrag muss bis zum 31.10.2022 eingereicht werden
- Der Förderberechtigte muss sämtliche Ausgaben für Betrieb, Unterhaltung, Wartung oder Reparatur der angeschafften Gegenstände selbst übernehmen
- Bestimmte technische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden
- Nachweis, dass der Einsatz der Geräte wegen eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit erforderlich ist
- Keine Förderung für festinstallierte RLT-Anlagen!
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