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Förderprogramme für Kommunen

Förderprogramme für Kommunen

Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)

Was wird gefördert?

  • Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
    • Sanierungsfahrplan nach DIN V 18599, der aufzeigt, wie ein Gebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann
    • Beratung im Hinblick auf eine umfassende Sanierung zu einem förderfähigen energiesparenden „Effizienzgebäude“
    • Beratung für den Neubau von NWG nach der förderfähigen BEG-Effizienzgebäude-Stufe „Effizienzgebäude 40“
    • Energieaudit gemäß DIN EN 16247
    • Contracting-Orientierungsberatung

Förderhöhe?

  • Max. 80% der förderfähigen Ausgaben
  • max. 6.000 € im Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
  • max. 8.000 € im Modul 2: Energieberatung Sanierungskonzept gemäß DIN V 18599
  • max. 10.000 € im Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Voraussetzungen:

Hier finden Sie weitere Informationen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Fachplanung und Baubegleitung Zuschuss

Was wird gefördert?

Energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden, bei der Errichtung von Effizienzgebäuden und energetischen Sanierungen bei denen eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird

Förderhöhe?

  • Max. 50% der förderfähigen Kosten
  • Bei BEG EM: max. 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern (insgesamt max. 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid) und max. 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden (insgesamt max. 20.000 Euro pro Vorhaben)
  • Bei BEG WG: max. 4.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern und 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern (insgesamt max. 40.000 Euro pro Zuwendungsbescheid)
  • Bei BEG NWG: max. 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (insgesamt max. 40.000 Euro pro Vorhaben)

Voraussetzungen:

  • Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden
  • Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen durchgeführt werden

Hier finden Sie weitere Informationen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Was wird gefördert?

  • Einbau, Erneuerung und Optimierung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau von Kältetechnik zur Raumkühlung
  • Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home; nur Wohngebäude) oder Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (nur Nichtwohngebäude)
  • Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung

Förderhöhe?

  • Max. 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 5 Mio. Euro pro Kalenderjahr
  • 15% für Einbau, Erneuerung und Optimierung von RLT-Anlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung
  • 15% für Einbau von Kältetechnik
  • 15% für Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home)
  • Max. 80% für Energieberatung
  • Max. 50% für Fachplanung und Baubegleitung: Max. 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid
  • Hinweis: Bei Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein Bonus von 5% möglich

Voraussetzungen:

  • Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe eingereicht werden

Hier finden Sie weitere Informationen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Kommunen, Kredit

Was wird gefördert?

  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohn- und Nichtwohngebäuden inkl. Denkmälern

Förderhöhe?

  • Zinsgünstiger Kredit mit max. 50% Tilgungszuschuss
  • Max. 10 Mio. Euro für Nichtwohngebäude
  • Max. 75.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude

Voraussetzungen:

Hier finden Sie weitere Informationen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Kommunen, Zuschuss

Was wird gefördert?

  • Sanierung, Neubau oder Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes (Wohn- und Nichtwohngebäude)

Förderhöhe?

  • Bis zu 50% Tilgungszuschuss
  • Max. 15 Mio. Euro förderfähige Kosten

Voraussetzungen:

Hier finden Sie weitere Informationen.

Niedersachsen: Förderung von Maßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen

Was wird gefördert?

  • CO2-Ampeln zum Einsatz in förderfähigen Räumen, um das Lüftungsverhalten an den Bedarf anzupassen
  • geeignete technische Anlagen für förderfähige Räume, die das regelmäßige Lüften mit einem ausreichenden Luftaustausch sicherstellen und dabei die thermische Behaglichkeit unterstützen, zum Beispiel einfache Zu-/Abluftanlagen oder automatisierte kontrollierte Fensterspaltlüftungen
  • mobile oder stationäre Luftreinigungsgeräte für den Einsatz in förderfähigen Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit

Förderhöhe?

  • 250 Euro je Raum für CO2-Ampeln
  •  4.000 Euro je Raum für technische Anlagen oder für Luftreinigungsgeräte

Voraussetzungen:

  • Der Förderantrag muss bis zum 31.10.2022 eingereicht werden
  • Der Förderberechtigte muss sämtliche Ausgaben für Betrieb, Unterhaltung, Wartung oder Reparatur der angeschafften Gegenstände selbst übernehmen
  • Bestimmte technische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden
  • Nachweis, dass der Einsatz der Geräte wegen eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit erforderlich ist
  • Keine Förderung für festinstallierte RLT-Anlagen!

Hier finden Sie weitere Informationen.

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