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Nicht ganz dicht?

Wir prüfen Ihre Luftleitung

Luftdichtheitsprüfung

Die Luftdichtheit von Luftleitungen bekommt immer mehr Bedeutung. Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und höhere Anforderungen an die Hygiene von raumlufttechnische Anlagen müssen Luftleitungen mit immer höherer Luftdichtheit hergestellt und montiert werden.

Baustellenoptimiertes Prüfverfahren

Die Dichtheitsprüfungen sollten in jedem Stadium der Ausführung durchgeführt werden, in dem die gesamte Dichtheit geprüft werden kann und erforderliche Reparaturen leicht vorgenommen werden können. Die Prüfung der Luftdichtheit (A, B, C oder D) eines installierten Luftleitungssystems erfolgt nach DIN EN 1507 (rechteckiger Querschnitt) bzw. DIN EN 12237 (runder Querschnitt).

Bei der Vor-Ort-Prüfung erfolgt die Feststellung des Ist-Zustandes (Luftdichtheit) des betreffenden Anlagenabschnitts mittels eines normgerechten Messaufbaus. Vor Beginn der Prüfung ist der zu prüfende Abschnitt vom übrigen System vollständig abzudichten. Zum Einsatz kommt ein kalibriertes Messgerät mit automatischem Protokollierungssystem. Die Ergebnisse der Messung werden in einem Prüfprotokoll gemäß DIN EN 1507 bzw. DIN EN 12237 bestätigt. Die Ermittlung der Oberfläche erfolgt nach DIN EN 14239.

Informationen und Terminvereinbarung

Kontaktieren Sie uns unter 0341-234 602-0 oder senden Sie eine E-Mail an info@airleben.de

Luftdichte

Lüftungssysteme

Nicht nur verschiedene LÜKK-Verbände und Lüftungs-Experten sind sich einig, dass luftdichte Leitungen für eine nachhaltige Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, beschreibt seit Ende 2020 die energetischen Anforderungen bei Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden und löste somit die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

Der Zweck des GEG ist wie folgt beschrieben: „Zweck dieses Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.“

DIN EN 16798-3 Energetische Bewertung von Gebäuden

  • "Die bauseitige Prüfung eingebauter Anlagen wird in DIN EN 12599 beschrieben."
  • "Die Dichtheitsklasse muss nach DIN EN 12599 überprüft werden."
  • "[...], ist die Prüfung von Teilen der Anlage

  • DIN EN 12599 Prüf- und Messverfahren für die Übergabe von eingebauten RLT – Anlagen

  • Messungen nur an Teilstrecken möglich
  • zweckmäßig, Messungen während der Montage der Anlage durchzuführen
  • Prüfdruck 200 Pa, 400 Pa, 1.000 Pa (Über- und Unterdruck)
  • Prüfdruck in der Mitte des mittleren Betriebsdruckes
  • arithmetisches Mittel zwischen Anfang und Ende einer Luftleitungsteilstrecke
  • VDI 3803 Blatt 1

  • "Die bauseitige Prüfung eingebauter Anlagen wird in DEN EN 12599 beschrieben."
  • "Klasse ATC 4 (B) ist die allgemeine Mindestanforderung an Luftleitungen [...]"
  • DIN 18379 VOB Teil C

  • Dichtheitsprüfung von luftführenden Anlagenteilen
  • besondere Leistung
  • Die Abrechnung der Luftdichtheitsprüfung erfolgt immer nach Aufwand. Wir können Ihnen keinen Festpreis für die Luftdichtheitsprüfung Ihres Anlagenstranges geben, da der Aufwand für die Prüfung, ohne spezielle Kenntnis der Anlage, nicht genau eingegrenzt werden kann.